Mit großer Überraschung habe ich gerade gelesen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sein X – Profil nicht weiter betreiben will und nun nur noch einen Kanal bei der nicht ganz unumstrittenen Plattform Mastodon weiter führt.
Auf dem Profil des BGH auf der Social-Media-Plattform X heißt es:
![](https://lindemann-law.com/wp-content/uploads/2025/01/img_7250-1-1021x1024.jpg)
Er hat also kürzlich beschlossen, seine Präsenz auf der Plattform X (ehemals Twitter) aufzugeben und stattdessen nur noch ein Profil auf der dezentralen Plattform Mastodon zu betreiben. Diese Entscheidung wirft verschiedene Fragen auf.
Die Wahl der neuen Plattform steht dabei unter besonderer Beobachtung. Mastodon, als dezentrales Netzwerk, bietet einerseits behauptete Vorteile wie die Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen. Andererseits bringt die dezentrale Struktur auch Herausforderungen und Probleme bei der Content-Moderation mit sich.
Ein bedeutender Aspekt sind die Moderationsmöglichkeiten auf #Mastodon. Die dezentrale Struktur erschwert eine einheitliche Content-Kontrolle. Verschiedene Instanzen können unterschiedliche Moderationsrichtlinien haben. Einige Male wurde bereits auf die Problematik der Moderation hingewiesen, insbesondere im Kontext illegaler Inhalte.
Es ergeben sich daraus wichtige Überlegungen: Wie kann die Institution ihre digitale Kommunikation gestalten und dabei gleichzeitig höchsten Anforderungen an Seriosität und Sicherheit gerecht werden? Welche Verantwortung tragen öffentliche Einrichtungen bei der Wahl ihrer Kommunikationskanäle?
Die Herausforderungen der Plattform-Moderation wurden auch in der Fachpresse diskutiert. So berichtete das IT-Fachportal Golem bereits im Jahr 2023 über Probleme bei der Content-Moderation auf Mastodon.
Darin heißt es u.a.:
„Forscher haben auf der dezentralen Plattform Mastodon Tausende von Beiträgen entdeckt, die auf sexuellen Kindesmissbrauch hinweisen. … Vor diesem Hintergrund kamen die Stanford-Forscher zu dem Schluss, „dass die Sicherheit von Kindern in dezentralisierten sozialen Netzwerken ein Problem darstellt und eine gemeinsame Antwort erfordert“.“
Der Fall zeigt exemplarisch die Komplexität, mit der sich öffentliche Institutionen im digitalen Raum konfrontiert sehen. Der #BGH muss hier einen Balanceakt zwischen digitaler Präsenz und institutioneller Verantwortung vollziehen.
Für die juristische Praxis bedeutet dies, dass die Wahl von Kommunikationsplattformen sorgfältig abgewogen werden muss. Dabei sind sowohl technische als auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Zu beachten ist auch, dass der Rundfunk in diesem umstrittenen Netzwerk auch eigene Server betreibt.
Ich sehe das Aufgeben des #X-Profils und das Betreiben eines Profils bei Mastodon sehr kritisch, auch wenn X sicherlich nicht gänzlich so ist, wie man es sich wünschen würde.
[Dieser Artikel, der u.a. Mit der KI #CLAUDE 3.5 Sonett erstellt wurde, spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider.]