BGH stellt Profil bei X ein

Mit großer Überraschung habe ich gerade gelesen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sein X – Profil nicht weiter betreiben will und nun nur noch einen Kanal bei der nicht ganz unumstrittenen Plattform Mastodon weiter führt.

Auf dem Profil des BGH auf der Social-Media-Plattform X heißt es:

Er hat also kürzlich beschlossen, seine Präsenz auf der Plattform X (ehemals Twitter) aufzugeben und stattdessen nur noch ein Profil auf der dezentralen Plattform Mastodon zu betreiben. Diese Entscheidung wirft verschiedene Fragen auf.

Die Wahl der neuen Plattform steht dabei unter besonderer Beobachtung. Mastodon, als dezentrales Netzwerk, bietet einerseits behauptete Vorteile wie die Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen. Andererseits bringt die dezentrale Struktur auch Herausforderungen und Probleme bei der Content-Moderation mit sich.

Ein bedeutender Aspekt sind die Moderationsmöglichkeiten auf #Mastodon. Die dezentrale Struktur erschwert eine einheitliche Content-Kontrolle. Verschiedene Instanzen können unterschiedliche Moderationsrichtlinien haben. Einige Male wurde bereits auf die Problematik der Moderation hingewiesen, insbesondere im Kontext illegaler Inhalte.

Es ergeben sich daraus wichtige Überlegungen: Wie kann die Institution ihre digitale Kommunikation gestalten und dabei gleichzeitig höchsten Anforderungen an Seriosität und Sicherheit gerecht werden? Welche Verantwortung tragen öffentliche Einrichtungen bei der Wahl ihrer Kommunikationskanäle?

Die Herausforderungen der Plattform-Moderation wurden auch in der Fachpresse diskutiert. So berichtete das IT-Fachportal Golem bereits im Jahr 2023 über Probleme bei der Content-Moderation auf Mastodon.

Darin heißt es u.a.:

„Forscher haben auf der dezentralen Plattform Mastodon Tausende von Beiträgen entdeckt, die auf sexuellen Kindesmissbrauch hinweisen. … Vor diesem Hintergrund kamen die Stanford-Forscher zu dem Schluss, „dass die Sicherheit von Kindern in dezentralisierten sozialen Netzwerken ein Problem darstellt und eine gemeinsame Antwort erfordert“.“

Der Fall zeigt exemplarisch die Komplexität, mit der sich öffentliche Institutionen im digitalen Raum konfrontiert sehen. Der #BGH muss hier einen Balanceakt zwischen digitaler Präsenz und institutioneller Verantwortung vollziehen.

Für die juristische Praxis bedeutet dies, dass die Wahl von Kommunikationsplattformen sorgfältig abgewogen werden muss. Dabei sind sowohl technische als auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Zu beachten ist auch, dass der Rundfunk in diesem umstrittenen Netzwerk auch eigene Server betreibt.

Ich sehe das Aufgeben des #X-Profils und das Betreiben eines Profils bei Mastodon sehr kritisch, auch wenn X sicherlich nicht gänzlich so ist, wie man es sich wünschen würde.

[Dieser Artikel, der u.a. Mit der KI #CLAUDE 3.5 Sonett erstellt wurde, spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider.]

Kein Datenschutz bei ePA

Aus gutem Grund habe ich bei meiner Krankenkasse der ePA widersprochen, auch wenn ich seit mehr als 5 Jahren keinen einzigen Krankheitstag vorzuweisen habe und meine Akte daher sehr langweilig sein dürfte.
Was der CCC hier aufzeigt, verdeutlicht wieder einmal, dass noch mehr Behörden noch schlechtere Arbeit bedeutet, wenn es sogar heißt:
„Damit könnten Angreifende ohne Gesundheitskarte aus der Ferne auf jede beliebige ePA zugreifen.“
Warnungen werden – natürlich – ignoriert und Standards sogar abgesenkt. Schockierend ist, wenn ein Hack des Systems nicht einmal technischen Sachverstand benötigt. Wer gestaltet so etwas? Ich bin gefasst, weil ich damit gerechnet habe.

Datenschutz nur mit vernünftiger und nachhaltiger Politik.

BGH stärkt Verbraucherrechte bei Datenleck

Der Bundesgerichtshof (#BGH) hat mit Urteil v. 18.11.2024 (Az. VI ZR 10/24) entschieden, dass Kontrollverlust (hier #Scraping) über persönliche Daten einen immateriellen Schaden iSd Datenschutz-Grundverordnung (kurz: #DSGVO; lang: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) darstellt. Damit wird es nun Betroffenen (vermutlich künftig nicht nur Scraping Opfern) erleichtert, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies kann nach dem BGH-Urteil schon ohne den Nachweis einer konkret missbräuchlichen Nutzung von Daten gelingen.


Die Entscheidung hat im Zusammenhang des #Facebook-Datenleck-Falls und auch bei anderen weitreichende Auswirkungen. Der BGH macht klar, dass Datenschutzverletzungen auch für potenzielle Schäden erheblich sein können. Unternehmen wie #Meta werden weitere Sorgfaltsanforderungen auferlegt – und es kann teuer werden. Sie müssen Daten wohl besser schützen. Das Urteil fördert einen wirksamen Datenschutz entsprechend unionsrechtlicher Anforderungen.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. Leider hält der BGH im o.g. Fall einen Schadensersatz in Höhe von 100,- € wohl für ausreichend, was jedoch auch im Vortrag des konkreten Falls begründet sein mag.

Vorstellung

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

ich begrüße Sie auf der Internetseite der Kanzlei Lindemann Law im schönen Langenfeld im Rheinland.

Meine beruflichen Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

Versicherungsrecht – Sie haben eine Versicherung abgeschlossen, aber diese zahlt im Schadenfall nicht?

Verkehrsrecht – Sie hatten einen Verkehrsunfall, aber der Gegner zahlt nicht?

Verkehrsbußgeld- und Strafsachen – Man wirft Ihnen vor, sich im Verkehr nicht adäquat verhalten zu haben?

PKW-Kaufrecht – Sie haben ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft, beispielsweise einen „Schummeldiesel“, der vom Abgasskandal betroffen ist und fühlen sich getäuscht?

Reiserecht – Sie haben eine Pauschalreise gebucht, aber die Leistung war nicht wie versprochen?

Haftpflichtversicherungsrecht – Ihnen wird vorgeworfen, einen Schaden verursacht zu haben?

Ordnungswidrigkeitenrecht – Eine Behörde meint, Sie haben sich pflichtwidrig verhalten?

Vertragsrecht – Sie haben etwas gekauft, es war aber nicht so beschaffen, wie vereinbart?

IT-Recht – Jemand behauptet im Internet nach Ihrer Auffassung unwahre Tatsachen über Sie, das Sie gelöscht haben wollen?

Auskunfteienrecht – Sie haben einen negativen „SCHUFA“-Eintrag und halten diesen für nicht berechtigt?

Gerne helfe ich Ihnen bei Streitigkeiten in den vorgenannten Rechtsgebieten weiter und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Bleiben Sie gesund!

Ihr Rechtsanwalt

Andreas Lindemann