Gerade auf Massenschäden halbherzig spezialisierte Kanzleien können aufatmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit BGH, Beschl. v. 09.09.2025 – VIa ZB 3/23, erneut seine niedrigen Anforderungen an die Begründung einer Berufung bestätigt. Er hatte über eine verworfene Berufung durch das OLG Celle in einen Abgasskandal-Fall […]
Weiterlesen